Gaststättenrecht | Paulsen Legal Berlin
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Gaststättenrecht

Erlaubnisverfahren, Auflagen und Rechtsschutz für die Gastronomie.

Der Betrieb einer Gaststätte, eines Hotels oder eines gastronomischen Unternehmens unterliegt besonderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen.

Das Gaststättenrecht regelt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, die Auflagen im laufenden Betrieb und die Konsequenzen bei Verstößen – bis hin zum Widerruf der Erlaubnis und der damit verbundenen Betriebsschließung.

Ich berate Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter bei die Beantragung der Gaststättenerlaubnis und der Einhaltung der gewerberechtlichen Anforderungen. Dazu gehören die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit, die Abstimmung mit den zuständigen Behörden hinsichtlich baulicher, hygienerechtlicher und lärmschutzrechtlicher Anforderungen sowie die Beratung zu Sperrzeitregelungen und Auflagen im Zusammenhang mit dem Alkoholausschank. Ebenso begleite ich die Beantragung von Gestattungen für Einzelveranstaltungen und die Anzeige erlaubnisfreier Gaststättenbetriebe.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung gegen behördliche Maßnahmen. Wird eine Gaststättenerlaubnis widerrufen, mit belastenden Auflagen versehen oder eine Betriebsuntersagung angedroht, stehen existenzielle wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel.

Ich vertrete Mandanten im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern. Gerade in der wirtschaftlichen Krise eines Gastronomiebetriebs – etwa bei Steuerrückständen oder Sozialversicherungsschulden – verbinde ich die gaststättenrechtliche Verteidigung mit meiner insolvenz- und sanierungsrechtlichen Expertise, um eine Gesamtlösung für den Mandanten zu erarbeiten.

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