Gewerberecht

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Gewerberecht

Gewerbezulassung, Erlaubnisverfahren und Gewerbeuntersagung.

Das Gewerberecht regelt die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Von der einfachen Gewerbeanmeldung über besondere Erlaubnispflichten bis hin zur drohenden Gewerbeuntersagung – die behördlichen Anforderungen betreffen nahezu jedes Unternehmen. Im Ernstfall können sie die gesamte wirtschaftliche Existenz bedrohen.

Ich berate Unternehmer und Gewerbetreibende bei sämtlichen gewerberechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst die Begleitung von Gewerbean- und -abmeldungen, die Beantragung besonderer Erlaubnisse und Genehmigungen – etwa im Gaststättenrecht, im Bewachungsgewerbe oder im Maklerrecht – sowie die Beratung zu gewerberechtlichen Auflagen und Nebenbestimmungen.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben prüfe ich die gesetzlichen Zuverlässigkeitsanforderungen und begleite das Erlaubnisverfahren gegenüber der zuständigen Behörde rechtssicher.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf der Verteidigung gegen Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO (Gewerbeordnung). Eine Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit ist der schwerste Eingriff in die Gewerbefreiheit und zieht weitreichende existenzielle Konsequenzen für Sie und Ihren Betrieb nach sich.

Ich vertrete Mandanten entschlossen im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten, um die Gewerbeausübung zu erhalten oder eine Wiedergestattung zu erreichen.

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