Grundpfandrechte und Immobiliarfinanzierung | Paulsen Legal Berlin
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Grundpfandrechte und Immobiliarfinanzierung

Gestaltung und Durchsetzung von Grundschulden, Hypotheken und Sicherheitenverträgen.

Grundpfandrechte sind das zentrale Sicherungsinstrument der Immobilienfinanzierung. Die Bestellung, Abtretung und Verwertung von Grundschulden und Hypotheken ist von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite – sowohl für Kreditgeber, die ihre Darlehensforderungen absichern, als auch für Eigentümer, deren Immobilien als Sicherheit dienen.

Ich berate bei der Gestaltung und Prüfung von Grundpfandrechten, Sicherungszweckerklärungen und den zugrunde liegenden Finanzierungsverträgen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung bestehender Grundpfandrechte bei Immobilientransaktionen, der Beratung zur lastenfreien Übertragung und der Abstimmung mit finanzierenden Banken. Ebenso begleite ich die Neubestellung von Grundschulden im Rahmen von Finanzierungen und Umfinanzierungen.

In der Unternehmenskrise und Insolvenz entfalten Grundpfandrechte besondere Relevanz: Als Absonderungsrechte nach § 49 InsO gewähren sie dem Sicherungsnehmer das Recht auf vorrangige Befriedigung aus dem Verwertungserlös der Immobilie. Ich berate sowohl Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Grundpfandrechte in der Insolvenz als auch Schuldner und Insolvenzverwalter bei der strategischen Verwertung belasteter Immobilien – einschließlich der freihändigen Veräußerung als Alternative zur Zwangsversteigerung.

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