Handwerksrecht | Paulsen Legal Berlin
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Handwerksrecht

Eintragung, Ausnahmen und Verteidigung der Handwerksausübung.

Das Handwerksrecht regelt die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausübung eines Handwerks und ist für zahlreiche Gewerbetreibende von existenzieller Bedeutung. Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, die grundsätzlich einen Meisterbrief erfordern, und zulassungsfreien Handwerken sowie handwerksähnlichen Gewerben. Die Abgrenzung ist in der Praxis häufig streitig und kann über die Zulässigkeit der gesamten Gewerbetätigkeit entscheiden.

Ich berate Handwerksbetriebe und Existenzgründer bei der Eintragung in die Handwerksrolle, der Prüfung von Eintragungsvoraussetzungen und der Beantragung von Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO sowie Ausnahmengenehmigungen nach § 9 HwO. Gerade für Quereinsteiger und Betriebsgründer ohne Meistertitel eröffnen diese Regelungen häufig gangbare Wege zur selbstständigen Handwerksausübung, die ohne fachkundige Beratung übersehen werden.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung gegen Maßnahmen der Handwerkskammern und Ordnungsbehörden. Wird einem Betrieb die unerlaubte Handwerksausübung vorgeworfen oder die Löschung aus der Handwerksrolle angedroht, stehen erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel. Ich vertrete Mandanten in Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten, um die Handwerksausübung zu sichern. Auch die Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie, die Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Veränderungen auf die Handwerkseintragung sowie handwerksrechtliche Fragestellungen in der Unternehmenskrise und Insolvenz – etwa die Fortführung eines Handwerksbetriebs durch den Insolvenzverwalter – gehören zu meinem Beratungsspektrum.

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