Insolvenzanfechtung
Abwehr von Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters.
Was bedeutet die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO?
Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) ist eines der schärfsten Instrumente des Insolvenzverwalters. Sie ermöglicht es, bereits getätigte Zahlungen und Rechtshandlungen rückwirkend in die Insolvenzmasse zurückzufordern – teilweise bis zu zehn Jahre nach der streitigen Handlung (z. B. bei der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO).
Massives Liquiditätsrisiko für Geschäftspartner
Für Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner des Insolvenzschuldners bedeutet das ein erhebliches und oft existenzbedrohendes Liquiditätsrisiko. Wenn der Insolvenzverwalter Zahlungen für längst erbrachte Leistungen zurückfordert, geraten nicht selten auch wirtschaftlich gesunde Unternehmen plötzlich in eine finanzielle Schieflage.
Komplexe BGH-Rechtsprechung bietet Chancen zur Verteidigung
Längst nicht jede Anfechtung des Insolvenzverwalters ist jedoch berechtigt. Oftmals wird nach dem "Gießkannenprinzip" verfahren. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in diesem Bereich ist hochkomplex und extrem dynamisch – und sie bietet durch jüngste Gesetzesreformen zahlreiche vielversprechende Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.
Ihre anwaltliche Verteidigungsstrategie aus Berlin
Genau hier liegt mein juristisches Spezialgebiet im Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Ich prüfe die behaupteten Anfechtungsansprüche umfassend und erarbeite eine maßgeschneiderte, taktische Verteidigungsstrategie. Das Ziel ist es, unberechtigte Rückforderungen vollständig abzuwehren oder – falls eine Anfechtung dem Grunde nach berechtigt sein sollte – die Rückforderung im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu reduzieren.
Scheitern die Verhandlungen, verteidige ich die Position meiner Mandanten konsequent und lösungsorientiert vor Gericht. Frühzeitiges anwaltliches Handeln ist dabei entscheidend, um Fristen zu wahren, Verteidigungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen und Ihre eigene Liquidität zu schützen.
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- die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
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